Wahlvorschläge können eingereicht werden:Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre.
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Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen
Bis 16.02.2026 können Wahlvorschläge eingereicht
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist.
Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen
Wer ist wahlberechtigt?
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.
Wie mache ich einen Wahlvorschlag?
- Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als 4 Kandidaten enthalten
- Im Wahlvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse (Wohnung) und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
- Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
- Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
- Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten.
Ein Dokument zum Wahlvorschlag ist zum Download angehängt.
Kontaktadresse für Ihre Anfragen und Kandidatenvorschläge:
Pfarrgemeinde St. Michael
Wahlausschuss
Kardinal-Maurer-Str. 15
66346 Püttlingen
