Im Pfarrgemeinderat beraten Ehrenamtliche und Hauptamtliche über die Seelsorge, sie planen Aktionen, wie etwa Feste, Wallfahrten oder besondere Gottesdienste. Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren gewählt.
Der Verwaltungsrat berät und entscheidet über Personal, Sanierungen und Finanzen. Er ist mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen besetzt. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gewählt. Alle 4 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
- Erstellung eines Haushaltsplanes.
- Pflege, Beratung und Entscheidung über die Immobilien und Grundstücke.
- Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträgen.
Seelsorger, Hauptamtliche und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.


