Wir erfahren in der Regel vom Kirchenaustritt erst viele Wochen später durch eine offizielle Mitteilung per Post. Deshalb sind wir dankbar, wenn Menschen, die die Kirche verlassen wollen, uns erlauben, zu erfahren, ob wir etwas hätten besser machen können.
Selbstverständlich wird nach einem Kirchenaustritt die Kirchensteuer nicht mehr erhoben. Damit das geschehen kann, wird das Konfessionsmerkmal in der Steuerkarte von “römisch-katholisch” zu “ohne Konfession” geändert.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann natürlich trotzdem öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen besuchen. Wir bitten aber darum, gut zu überlegen, ob Sie die Sakramente ohne Weiteres empfangen wollen. Niemand wird Sie aber abweisen
Eine kirchliche Trauung ist weiterhin möglich, wenn der/ die Partner/in der katholischen Kirche angehört.
Auch die Taufe eigener Kinder ist möglich, selbst wenn ein Elternteil ausgetreten ist oder sogar beide Eltern keine Kirchenmitglieder sind ist. Es sollte aber jemand aus der Familie erklären, die Erziehung des Kindes im Glauben zu unterstützen.
Manchmal erfahren Angehörige erst nach dem Tod vom Austritt ihres Verstorbenen. Wenn der Verstorbene keinen Hinweis gegeben hat, ein kirchliches Begräbnis zu wünschen, geht die Gemeinde in der Regel davon aus, dass jemand der der Kirche nicht mehr angehören wollte, auch kein kirchliches Begräbnis wünscht. Sie wird den Kirchenaustritt als letzten Willen des Menschen respektieren, und sich keine Rechte gegenüber dem Verstorbenen anmaßen. Sollten die Angehörigen andere Hinweise haben oder ihrerseits um seelsorgliche Begleitung bitten, so wird selbstverständlich geholfen.
Wichtig ist uns, dass die Angehörigen in diesem Fall direkt mit uns Kontakt aufnehmen - nicht nur über ein Beerdigungsinstitut - damit wir gemeinsam besprechen können, was möglich und was sinnvoll ist. Auch in diesem Fall müssen wir den letzten Willen des Verstorbenen achten.
Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, haben kein Wahlrecht für Wahlen zu Gremien der Pfarrei oder des Bistums.
Auch die Übernahme von Tauf- oder Firmpatenschaft ist nicht möglich. Allerdings gibt es in der Praxis die Möglichkeit, als Taufzeuge eine "Quasi-Patenschaft" zu übernehmen. Dies kann beim Taufgespräch besprochen werden.
